Hintergrund, Stand 15. Oktober 2026: Ein Batteriespeicher kann neben eigenem Solarstrom auch Strom aus dem Netz aufnehmen. Wer ihn später wieder einspeisen und erneuerbare Anteile fördern lassen möchte, braucht eine nachvollziehbare Abrechnung. Die Bundesnetzagentur hat dafür am 1. Oktober die MiSpeL-Festlegung beschlossen. Für Haushalte und Betriebe in NRW lohnt jetzt ein genauer Blick auf Messung, Verträge und Umsetzung.
Was die neue Regelung betrifft
MiSpeL steht für die Marktintegration von Speichern und Ladepunkten. Bei gemischt geladenen Speichern ermöglichen die neuen Verfahren unter bestimmten Voraussetzungen eine anteilige EEG-Förderung für eingespeicherten, zuvor gespeicherten erneuerbaren Strom. Gemeint ist die Marktprämie. Zusätzlich können bestimmte zurückgespeiste Netzstrommengen bei der Umlagenabrechnung berücksichtigt werden. Das ist kein pauschaler Zuschuss zum Speicherkauf und erhöht auch nicht automatisch die feste Einspeisevergütung einer bestehenden Solaranlage.
Die bisherige Ausschließlichkeitsoption bleibt daneben bestehen. Sie setzt für die Förderfähigkeit der Speichereinspeisung weiterhin voraus, dass ausschließlich erneuerbarer Strom eingespeichert wird. Wer bisher so arbeitet, sollte eine geplante Netzladung deshalb vor einer Umstellung fachlich prüfen lassen.
Zwei Verfahren mit unterschiedlichem Messaufwand
Die Abgrenzungsoption steht grundsätzlich allen Anwendern offen, auch Gewerbe und Industrie. Die Zuordnung der Strommengen erfolgt anhand von Viertelstundenwerten. Dafür sind laut Bundesnetzagentur in der Regel zwei Zähler vorgesehen; in Sonderfällen genügt einer. Welche Anordnung zum Gebäude passt, muss im konkreten Messkonzept geklärt werden.
Die Pauschaloption ist eine vereinfachte Alternative insbesondere für Haushalte mit einer Solaranlage bis 30 kWp. Sie kommt generell mit einem Zähler aus. Die Anlagengröße allein bestätigt jedoch weder sämtliche Teilnahmevoraussetzungen noch die sofortige Nutzbarkeit beim örtlichen Betreiber.
Beschlossen, aber mit Übergangsbedingungen
Bis Ende September 2027 gilt eine Übergangszeit: Wer die MiSpeL-Optionen bereits nutzen möchte, benötigt das Einverständnis sowohl des Netzbetreibers als auch des Messstellenbetreibers. Für die Pauschaloption nennt die Bundesnetzagentur am hier geprüften Stand zusätzlich eine noch abzuwartende beihilferechtliche Genehmigung der gesetzlichen Grundlage. Zuständig dafür ist die Europäische Kommission.
Für ein Angebot empfehlen wir daher einen schriftlich bestätigten Umsetzungsplan. Darin sollten die gewählte Option, die erforderlichen Zähler und die Verantwortlichen für Messung und Abrechnung stehen. Ein technisch geeigneter Speicher allein beantwortet diese organisatorischen Fragen noch nicht.
Was vor der Bestellung geklärt sein sollte
Beginnen Sie mit dem gewünschten Betrieb: Soll der Speicher vor allem eigenen Solarstrom für später bereitstellen, zusätzlich nach Strompreisen laden oder Strom wieder ins Netz abgeben? Lassen Sie sich für die gewählte Variante die erforderlichen Verträge und tatsächlich verfügbaren Funktionen erläutern. Für einen Gewerbebetrieb empfehlen wir außerdem, die Verbrauchszeiten der wichtigsten Anlagen in das Planungsgespräch mitzunehmen.
Ein passendes Energiemanagement kann Erzeugung, Speicher und steuerbare Verbraucher koordinieren. Die Verbraucherzentrale empfiehlt, auf die unterstützten Geräte zu achten und mögliche laufende Kosten einzubeziehen. Unsere Empfehlung: Verlangen Sie eine konkrete Aufstellung von Installation, Messung, Software und gegebenenfalls Vermarktungsleistungen. Lassen Sie dabei eine heute umsetzbare Variante getrennt von später angekündigten Erweiterungen kalkulieren.
Vereinbaren Sie auch eine verständliche Einweisung und eine Kontrolle der Einstellungen nach den ersten Betriebswochen. Die Verbraucherzentrale rät ausdrücklich dazu, die tatsächliche Arbeitsweise regelmäßig zu prüfen. Eine pauschale Ersparnis lässt sich daraus nicht ableiten. Entscheidend für Ihre Entscheidung sind die nachvollziehbaren Annahmen und Kosten des konkreten Angebots.
Sie planen einen Speicher für Ihr Zuhause oder Ihren Betrieb in NRW? Besprechen Sie mit Energie Nordrheinwestfalen, welche Betriebsweise zu Ihrem Vorhaben passt und welche Abstimmungen vor einer Bestellung sinnvoll sind.