Mehrfamilienhaus · WEG · Hausverwaltung

Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung in NRW

Solarstrom vom gemeinsamen Dach für mehrere Einheiten nutzen: Wir unterstützen Eigentümer, WEG und Hausverwaltungen in NRW bei der technischen Planung und Umsetzung. PV-Anlage, Elektrobestand und Messkonzept betrachten wir zusammen.

Solarstrom zuordnen, Reststrom separat beziehen

Bei der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung wird Solarstrom aus einer Gebäudestromanlage auf die teilnehmenden Nutzer aufgeteilt. Der Strom wird im selben Gebäude oder einer dazugehörigen Nebenanlage genutzt, ohne durch das öffentliche Netz geleitet zu werden. Auch eine Zwischenspeicherung am Gebäude ist im gesetzlichen Rahmen vorgesehen.

Die Stromverbräuche der Teilnehmer müssen viertelstündlich gemessen werden. Ein vereinbarter Aufteilungsschlüssel bestimmt, welcher Anteil der zeitgleich verfügbaren Erzeugung auf die jeweilige Einheit entfällt. Jahresverbräuche allein reichen für diese Zuordnung nicht aus. Grundlage ist der Gebäudestromnutzungsvertrag; für bestimmte WEG-Konstellationen sieht das Gesetz eine Beschlusslösung vor.

Die GGV deckt nur den zugeteilten Solarstrom ab. Für den übrigen Bedarf benötigen die Teilnehmer einen ergänzenden Stromliefervertrag und behalten dabei die freie Lieferantenwahl. Messung, Datenbereitstellung und Abrechnung der Solarstromanteile bleiben zu organisieren. Rechtsgrundlage: § 42b EnWG.

Vom vorhandenen Gebäude zum abgestimmten Anlagenkonzept

  1. Gebäude aufnehmen

    Gemeinsam erfassen wir Dach, Zugänge, Technikflächen und vorhandene Elektroanlagen. Bekannte Dachsanierungen und erforderliche bauliche Prüfungen gehören vor der Montage in den Ablauf.

  2. Verbraucher abgrenzen

    Wohnungen, Gewerbe, Allgemeinstrom und mögliche Wärmepumpen werden getrennt betrachtet. Wer teilnehmen möchte und welche Entscheidungen noch fehlen, halten wir als Planungsstand fest.

  3. PV und Leitungswege planen

    Unser Ingenieursteam plant die technische Anlage und ihre elektrische Einbindung. Belegung, Verschattung, Wechselrichter, mögliche Speicher und Leitungswege müssen zum Gebäude passen.

  4. Messkonzept abstimmen

    Wir klären die technischen Schnittstellen zum zuständigen Netz- und Messstellenbetreiber. Zählerplätze, erforderliche Umbauten und die Bereitstellung der Viertelstundenwerte werden zusammengeführt.

  5. Leistungsumfang festlegen

    Vor der Ausführung werden Betreiber, Messung, Datenverarbeitung und Abrechnung zugeordnet. Unser Angebot beschreibt die konkret vereinbarten Planungs-, PV- und Elektroarbeiten.

  6. Umsetzen und übergeben

    Auf dieser Grundlage erfolgen die beauftragte Montage und Elektroinstallation. Prüfungen, Anlagendokumentation und die vereinbarten Netzunterlagen gehören zur technischen Übergabe.

GGV oder Mieterstrom: die Versorgung entscheidet

Beide Modelle können Solarstrom im Mehrfamilienhaus nutzbar machen. Der wichtigste Unterschied liegt im Umfang der Versorgung und in den dafür zu übernehmenden Aufgaben.

Auf kleinen Bildschirmen können Sie die Tabelle seitlich verschieben.

Vergleich mit EEG-gefördertem Mieterstrom
FrageGGVEEG-geförderter Mieterstrom
Was wird geliefert?Der zugeteilte Anteil des Gebäudesolarstroms.Eine vollständige Versorgung einschließlich ergänzend beschafftem Strom.
Wer liefert den Reststrom?Ein von jedem Teilnehmer separat gewählter Lieferant.Der Mieterstromlieferant im Rahmen des Mieterstromvertrags.
Welche Messung ist nötig?Viertelstündliche Verbrauchsmessung und Zuordnung nach Aufteilungsschlüssel.Ein zum konkreten Liefermodell passendes, abgestimmtes Messkonzept.
Wer organisiert den Betrieb?Betreiber und beauftragte Verantwortliche für Messung, Zuordnung und Abrechnung.Festgelegte Verantwortliche für Anlage, Messung, Stromlieferung und Abrechnung.
Mieterstromzuschlag?Für GGV nach § 42b EnWG ausgeschlossen.Nur bei Erfüllung der Voraussetzungen des EEG; keine automatische Förderung.

Es gibt außerdem ungeförderte Mieterstrommodelle. Die Regeln für EEG-geförderten Mieterstrom lassen sich nicht pauschal auf jede Variante übertragen. Einordnung der Bundesnetzagentur · Technische Planung für Mieterstrom.

Mit wenigen Angaben sinnvoll starten

Was schon bekannt sein sollte

Nennen Sie Ort, Gebäudeart, Ihre Rolle und die ungefähre Zahl der Wohneinheiten. Hilfreich sind Angaben zu vorhandener PV und zum bisherigen Projektstand. Unbekannte Werte dürfen offenbleiben.

Was wir später gemeinsam klären

Dachpläne, eine Zählerübersicht und bekannte Sanierungen helfen bei der Bestandsaufnahme. Fotos nur von frei zugänglichen, geschlossenen Anlagen aufnehmen. Bewohnerlisten und private Rechnungen sind für die erste Anfrage nicht nötig.

Welche Investitionen dazugehören

Neben Modulen und Wechselrichtern können Gerüst, Leitungswege, Schutztechnik und Arbeiten am Zählerplatz erforderlich sein. Erst der Zustand des Gebäudes und das abgestimmte Konzept ergeben einen belastbaren Leistungsumfang.

Welche laufenden Aufgaben bleiben

Messstellenbetrieb, Datenbereitstellung, Zuordnung der Solarstromanteile, Abrechnung und Wartung müssen vertraglich und wirtschaftlich betrachtet werden. Eine PV-Installation allein erledigt diese Aufgaben nicht.

Häufige Fragen zur GGV

Ist GGV für jede WEG geeignet?

Die Eigentumsform allein entscheidet das nicht. Gebäudeabgrenzung, Teilnehmer, Messung, Dach- und Elektrobestand sowie die erforderlichen Entscheidungen der Gemeinschaft müssen zusammenpassen. Wir beginnen deshalb mit einer technischen Bestandsaufnahme.

Lässt sich eine bestehende PV-Anlage einbeziehen?

Das wird im Einzelfall geprüft. Anlagenaufbau, bisheriges Betriebskonzept, Zähleranlage, Datenverfügbarkeit und Netzunterlagen bestimmen den möglichen Umbau. Eine Nachrüstung ist kein pauschal zugesichertes Ergebnis.

Müssen alle Bewohner teilnehmen?

Eine GGV kann teilnehmende und nicht teilnehmende Einheiten im Gebäude berücksichtigen. Die Abgrenzung muss im Mess- und Nutzungskonzept eindeutig sein; die Zustimmung zu einem Gebäudestromnutzungsvertrag wird nicht durch die technische Installation ersetzt.

Übernimmt Energie Nordrheinwestfalen die Abrechnung und Stromlieferung?

Unsere hier beschriebenen Leistungen betreffen technische Planung, PV- und Elektroarbeiten sowie Dokumentation. Betreiberaufgaben, Messstellenbetrieb und Abrechnung benötigen gesondert festgelegte Verantwortliche. Die Anfrage enthält keine Zusage dieser Betriebsleistungen.

Kann ich anfragen, ohne das Modell festzulegen?

Ja. Wählen Sie „Modell noch offen“. Wir klären zunächst die technischen Voraussetzungen. Die Auswahl im Formular können Sie jederzeit vor dem Absenden ändern.

Ihr Gebäude als nächster Planungsschritt

Wir betreuen Vorhaben in NRW von unseren Standorten Dortmund und Düsseldorf. Für ein Mehrfamilienhaus in Köln finden Sie auch unsere Hinweise zur gemeinsamen Projektvorbereitung.

Vertiefende Informationen: PV-Anlagen und Speicher, Zählerplatz und Elektroinstallation sowie Planung für größere Gebäude.

Quellen und fachliche Einordnung

Fachlicher Stand: 28. Oktober 2026. Die Modellbeschreibung dient der Orientierung für die technische Planung. Vertragsgestaltung, Messstellenbetrieb und eine etwaige Förderung werden für das konkrete Vorhaben gesondert geprüft.