Für die erste Anfrage genügen Gebäudeart, Ort, Ihre Rolle und die ungefähre Zahl der Wohneinheiten. Geben Sie an, ob bereits eine PV-Anlage besteht und ob das Vorhaben noch eine Idee ist oder schon vorbereitet wird. Das Modell darf offenbleiben. Es sind keine Bewohnerlisten, privaten Abrechnungen oder Pflicht-Uploads erforderlich.
Für ein späteres Angebot benötigen wir die technischen Unterlagen zum Dach, Anschluss und Zählerbestand. Einmalige Kosten können Planung, PV-Anlage, Montagezugang, Kabelwege und Umbauten umfassen. Davon getrennt sind laufende Leistungen wie Messstellenbetrieb, Strombeschaffung, Abrechnung, Wartung und Verwaltung zu bewerten.
Ein Mieterstromzuschlag ist an gesetzliche Voraussetzungen gebunden. Anlagenleistung, konkrete Nutzung und das jeweilige Betriebskonzept sind dafür zu prüfen. Wir nennen hier keine pauschale Förderung, Rendite oder Amortisationszeit. Voraussetzungen in § 21 EEG.