Energiemanagement

Wallbox und Wärmepumpe: Netzentgelte nach Uhrzeit

Mit Modul 3 hängt ein Teil der Stromkosten von der Uhrzeit ab. Welche Voraussetzungen gelten, warum Preisblätter örtlich verschieden sind und wie Sie den Betrieb für 2027 vorbereiten.

Ein Elektroauto kann oft mehrere Stunden am Stellplatz stehen, obwohl es nur einen Teil dieser Zeit laden muss. Solche Spielräume können bei zeitvariablen Netzentgelten interessant sein. Dieser Hintergrundbeitrag mit Stand 29. Oktober 2026 erklärt, was Haushalte und kleinere Betriebe in NRW vor einer Entscheidung prüfen sollten.

Stromtarif und Netzentgelt unterscheiden

Das Netzentgelt bezahlt die Nutzung des Stromnetzes und bildet einen Bestandteil Ihrer Stromkosten. Seit dem 1. April 2025 müssen Netzbetreiber das sogenannte Modul 3 anbieten: Es ergänzt die pauschale Netzentgeltreduzierung aus Modul 1 um drei Preisstufen. Es gibt Zeiten mit niedrigem, normalem und höherem Netzentgelt. Die örtlichen Zeitfenster werden für das jeweilige Kalenderjahr festgelegt.

Bei einem dynamischen Stromliefervertrag orientiert sich dagegen der Arbeitspreis am Börsenpreis und kann sich mehrmals täglich ändern. Die beiden Preissignale haben unterschiedliche Grundlagen. Wer beides kombiniert, sollte die gesamten variablen Bezugskosten betrachten: Ein niedriger Börsenpreis und ein günstiges Netzzeitfenster müssen nicht zusammenfallen. Lassen Sie sich vom Lieferanten erklären, welche Preisbestandteile seine Anzeige umfasst.

Voraussetzungen gemeinsam prüfen

Modul 3 setzt eine steuerbare Verbrauchseinrichtung nach § 14a Energiewirtschaftsgesetz, ein intelligentes Messsystem und eine Abrechnungsstelle ohne registrierende Leistungsmessung voraus. Es wird zusätzlich zu Modul 1 gewählt; mit Modul 2 ist es nicht kombinierbar. Gerade bei Gewerbeprojekten muss die Mess- und Abrechnungssituation deshalb zuerst geklärt werden. Der Fachbetrieb prüft die Anlage, der Messstellenbetreiber die erforderliche Messtechnik.

Eine weitere Frage betrifft den Umfang: Das zeitvariable Netzentgelt gilt für den gesamten Netzbezug der zugehörigen Marktlokation, also der energiewirtschaftlichen Abrechnungsstelle. Werden Haushalt und Wallbox gemeinsam abgerechnet, gehört auch der übrige Haushaltsverbrauch in den Vergleich. Klären Sie mit Ihrem Lieferanten außerdem, wie die Reduzierung vertraglich berücksichtigt wird und ab wann die Abrechnung nach dem gewählten Modul beginnt.

Für 2027 das örtliche Preisblatt prüfen

Ein regionales Beispiel zeigt, warum gespeicherte Ladezeiten überprüft werden sollten: Netze Duisburg nennt im vorläufigen Preisblatt für 2027, Stand 14. Oktober 2026, eine Niedriglastzeit von 00:15 bis 06:15 Uhr und eine Hochlastzeit von 14:45 bis 19:15 Uhr. Beide gelten dort nur im ersten und vierten Quartal. Außerhalb dieser Zeitfenster beziehungsweise in den beiden anderen Quartalen gilt die Standardstufe.

Diese Angaben sind ausdrücklich vorläufig, betreffen das Jahr 2027 und gelten für das Duisburger Netzgebiet. Für Ihr Gebäude ist das Preisblatt des zuständigen Netzbetreibers maßgeblich. Unsere Empfehlung: Vor dem Jahreswechsel die endgültige Fassung prüfen und anschließend Zeitfenster, Preise und Gültigkeitszeiträume in der Steuerung gemeinsam abgleichen.

Einen Plan für den eigenen Alltag erstellen

Notieren Sie für das Auto Ankunft, benötigte Energiemenge und nächste Abfahrt. Im Betrieb gehören Schichtbeginn, Wochenenden und Fahrzeuge mit kurzfristigen Einsätzen dazu. Bei einer Wärmepumpe sollten Fachbetrieb und Betreiber festhalten, welche Verschiebungen zum Gebäude, zur gewünschten Raumtemperatur und zur Warmwasserversorgung passen. Ein günstiges Zeitfenster ist eine Planungsgröße; der tatsächliche Bedarf bleibt der Ausgangspunkt.

Vergleichen Sie die Jahreskosten mit Ihrem bisherigen Modell anhand derselben Verbrauchsdaten. Berücksichtigen Sie auch Verbräuche in teuren Zeitfenstern sowie zusätzliche Mess-, Steuerungs- oder Vertragskosten. Vereinbaren Sie bei einer automatischen Steuerung, wie eine notwendige Sofortladung ausgelöst wird und wer geänderte Preisblätter einpflegt. Ob sich das Modell lohnt, hängt von Ihrem Verbrauch und Ihrem Vertrag ab.

Energie Nordrheinwestfalen unterstützt Sie dabei, Ladeinfrastruktur, Elektroinstallation und Energiemanagement aufeinander abzustimmen. Bringen Sie zum Planungsgespräch Ihre Stromabrechnung, vorhandene Verbrauchsdaten und das örtliche Netzpreisblatt mit. Daraus lässt sich ein nachvollziehbarer Betriebsplan entwickeln.

Quellen & weiterführende Informationen

  1. Bundesnetzagentur: Steuerbare Verbrauchseinrichtungen, Module und Abrechnung; geprüft am 29.10.2026
  2. Bundesnetzagentur: Branchen-FAQ zu § 14a, Modul-3-Voraussetzungen und Zeitfenstern; Stand 17.07.2026
  3. Bundesnetzagentur: Dynamische Stromtarife und Börsenpreisbindung; geprüft am 29.10.2026
  4. Netze Duisburg: Vorläufiges Preisblatt Strom ab 01.01.2027, Stand 14.10.2026, Seite 3